Allgemeine Geschäftsbedingungen der Online-Immobilienbörse
§ 1 Allgemeines
( 1 ) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das durch die e-conception Bernitzki und Zube GbR (nachstehend e-conception genannt) erbrachte Onlineangebot einer Immobilienbörse (0IB). Ziel der Immobilienbörse ist die Vermarktung von Miet- und Verkaufsobjekten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln weiterhin das Verhältnis zu den Anbietern solcher Objekte.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der e-conception Bernitzki und Zube GbR.
( 2 ) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit e-conception abgeschlossenen Verträge und sonstigen Leistungen und zwar bis zur vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden. Mündliche Nebenabreden wurden bei Vertragsschluss nicht getroffen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dass e-conception ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
( 3 ) e-conception ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. ( Gemäß § 306 Abs. 2 BGB gilt für eine unwirksame AGB oder eine Regelungslücke immer die gesetzliche Vorschrift. )
§ 2 Vertragsgegenstand
( 1 ) e-conception stellt dem Kunden eine Dienstleistung im obigen Sinne zur Verfügung.
( 2 ) e-conception stellt seinen Kunden lediglich eine Plattform zur Verfügung, auf der Angaben zu einem Objekt Seitens des Anbieters gegen Bezahlung eingestellt werden können. e-conception stellt die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Daten online im Internet unter der Adresse www.0ib.de interessierten Suchern zur Verfügung.
( 3 ) Die Auswahl passender Interessenten für die jeweiligen Angebote der Anbieter von Objekten sowie die Auswahl der Angebote selbst obliegt e-conception.
( 4 ) e-conception behält sich das Recht vor, Kernfunktionen und Leistungen der Online Immobilienbörse jederzeit zu verbessern und zu erweitern.
( 5 ) e-conception bietet seinen Kunden weiterhin die Möglichkeit, Werbefläche(n) auf der Internetplattform www.0ib.de gegen Bezahlung zu erwerben.
§ 3 Anbieterangaben
( 1 ) Jeder Anbieter von Objekten ist verpflichtet, die übermittelten Angaben zu seiner Person und / oder seinem Unternehmen, verantwortungsvoll und wahrheitsgemäß vorzunehmen. Der Anbieter darf ausschließlich seriöse Angebote einstellen. Dies gilt ebenso für Anbieter von Werbeeinheiten auf der Internetplattform.
( 2 ) Jeder Anbieter von Objekten und / oder Werbeeinheiten ist ferner dazu verpflichtet, e-conception umgehend darüber zu informieren, wenn das angebotene Objekt bzw. Produkt nicht mehr verfügbar ist.
( 3 ) Für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter selbst Verantwortlich. Zudem verpflichten sich die Anbieter, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.
( 4 ) Der Anbieter hält e-conception von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber e-conception geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
( 5 ) Fehlerhafte oder unkonkrete Angebote, welche zu einer Manipulation der Suchmaschine von e-conception führen oder Suchende auf trügerische Angebote aufmerksam machen, wird als Missbrauch betrachtet und nach einmaliger Ankündigung durch die e-conception gelöscht.
( 6 ) Für den Fall, dass bei Angeboten und deren Geschäftsabschlusses eine Courtage verlangt wird, muss die Courtage im Angebot ausdrücklich erwähnt werden. Zudem muss die Höhe der Courtage und den Courtageberechtigten vom Anbieter benannt werden.
§ 4 Zustandekommen eines Vertrages
( 1 ) Das Vertragsverhältnis kommt erst durch die Onlineanmeldung des Kunden und dessen Annahme durch e-conception zustande.
( 2 ) Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge mit dem in der Auftragsbestätigung enthaltenen Inhalt, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wurde.
( 3 ) Der Leistungsumfang eines Auftrags ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, sofern dem Auftrag kein Angebot vorausgegangen ist.
§ 5 Datenschutz
( 1 ) Für Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG).
( 2 ) e-conception verpflichtet sich, alle erhaltenen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen einzusetzen und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur Wahrung der eigenen Rechte gegenüber Dritten, soweit dazu die Weitergabe oder Offenlegung zwingend erforderlich ist.
( 3 ) Die Mitarbeiter von e-conception sind zur Geheimhaltung verpflichtet, soweit sie im Rahmen der Auftragsbearbeitung, Behebung von Störungen oder in sonstiger Weise Kenntnis von Daten und Informationen über den Kunden erlangen.
( 4 ) Die Rechte des Anbieters aus einem Vertrag sind nicht übertragbar.
( 5 ) Der Anbieter verpflichtet sich, die für ihn von der e-conception zur Verfügung gestellten Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Anbieter selbst ist für geeignete Maßnahmen zum Schutze seiner Zugangsdaten vor Dritten verantwortlich.
(6) e-conception weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der Internet-Präsentation gibt e-conception deshalb keine Garantie.
§ 6 Zahlung, Vergütung und Verzug
( 1 ) Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rechnung ohne Abzug fällig.
( 2 ) Verzug tritt mit Überschreitung des Fälligkeitstermins ein. Für Mahnungen belastet e-conception den Kunden mit einer pauschalen Mahngebühr von 5,00 EURO je Mahnschreiben. Befindet sich der Kunde in Verzug, so berechnet e-conception Zinsen in Höhe von 5,00% über dem jeweils gültigen Basiszins. Ist an dem Vertrag kein Verbraucher beteiligt, beträgt der Verzugzins 8 % über Basiszins. Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
( 3 ) Eine Aufrechnung gegen die Vergütung kann der Anwender nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.
§ 7 Haftung
( 1 ) Jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber e-conception sind beschränkt auf den Anspruch der Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Anbieter die Vergütung herabsetzen oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
( 2 ) Die Haftung von e-conception ist, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, auf die Summe beschränkt, die dem Anbieter in Rechnung gestellt wurde oder vertragsgemäß in Rechnung gestellt worden wäre.
( 3 ) Jegliche Haftung von e-conception auf Schadensersatz - auch im Rahmen der Gewährleistung - ist ausgeschlossen.
( 4 ) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, es sei denn die Haftung betrifft Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten) Die Haftungsbeschränkung gilt ebenso bei Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Pflichten des Anbieters
( 1 ) Während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Kunde, Änderungen des Namens und der Adresse sowie Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
( 2 ) Der Kunde verpflichtet sich, die die von ihm vorgegebenen Inhalte auf Gesetzesverstöße hin zu prüfen
§ 9 Vertragsänderungen und Ergänzungen
( 1 ) Vertragsänderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. E-Mails gelten nicht als schriftliche Mitteilungen.
§ 10 Erfüllungsort
( 1 ) Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz von e-conception
( 2 ) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch den zwingenden gesetzlichen Normen, insbesondere Verbraucherschutznormen, entzogen wird.
§ 11 Schlussbestimmungen
( 1 ) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Dortmund Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.
( 2 ) Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
( 3 ) Durch diesen Vertrag wird keinerlei Joint-Venture-Partnerschaft, Beschäftigungsverhältnis oder Agenturbeziehung zwischen e-conception und dem jeweiligen Kunden begründet.
Stand: 20.Juli.2007